Die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit begrüßt die Aussagen des Koalitionsvertrages von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Weiterentwicklung der Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes zu einem Bundestransparenzgesetz. Auch der angekündigte Rechtsanspruch auf Open Data kann nach dem unzureichenden Open-Data-Gesetz der letzten Legislaturperiode einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz leisten.
Die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit begrüßt diesen ausdrücklichen Willen der Koalitionsparteien, fordert aber zugleich, dass das Bundestransparenzgesetz im Ergebnis ein Transparenzsteigerungsgesetz sein und dass das Recht auf Open Data als ein tatsächlicher Rechtsanspruch ausgestaltet sein muss. Wir fordern daher einen proaktiven umfassenden Informationszugang, eine wesentliche Beschränkung der Ausnahmeregelungen auf die tatsächlich notwendigen Ausnahmetbestände und einen unbürokratischen, schnellen und zeitgemäßen Informationszugang im Rahmen einer modernen Open-Governance.