Einsicht in Private Equity Gutachten
Der Berliner Anwalt Christoph Partsch, www.kanzlei-partsch.de , beantragte im Frühjahr 2007 bei dem Bundesfinanzministerium Einsicht in ein Gutachten der Ludwig Maximilians-Universität zu den Folgen von Private Equity in Deutschland, nachdem er aus der Presse erfahren hatte, dass dieses nicht veröffentlicht werde, da es dem Bundesfinanzminister nicht in das politische Konzept passe. Das Bundesfinanzministerium lehnt die Einsicht mit der Begründung ab, das Gutachten sei nicht fertig. Daraufhin legt der Anwalt Klage beim VG Berlin 2.A.41.07 ein. Nach Zustellung der Klage gibt das Ministerium das Gutachten heraus und veröffentlicht es. Die Klage wird für erledigt erklärt.